Märkischer Kreis. „Amateurmusik leistet einen enormen Beitrag zur Teilhabe an Musik in der Gesellschaft und ist oft ehrenamtlich organisiert“, sagt die heimische Bundestagsabgeordnete Nezahat Baradari und macht auf ein Förderprogramm aufmerksam. Bis zum 15. Juni können sich Musikensembles und Organisationen der Amateurmusik um eine Förderung ihrer musikalischen Projekte bewerben.
In diesem Jahr werden drei Schwerpunkte gefördert, denen sich die Projekte widmen sollen., heißt es in einer Mitteilung der Politikerin. Unter dem Motto „Musik pur!“ könnten zum Beispiel Proben- und Aufführungsformate entwickelt werden, die von der bisherigen Arbeit im Ensemble abweichen. „Wie wäre es zum Beispiel mit Arrangements außergewöhnlicher Komponisten oder besonderer Konzertorte?“, so Baradari. Ensembles aller Größen seien eingeladen, zu experimentieren und zu improvisieren. Der zweite Themenschwerpunkt widme sich neuen Wegen, denn Chöre, Orchester, Musikvereine und Kirchengemeinden leisteten neben ihrer musikalischen Arbeit einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt und das Funktionieren unserer Gesellschaft. Die dritte thematische Möglichkeit für einen Förderantrag sei die sogenannte Zukunftswerkstatt, in der – moderiert von einer externen Person – Vereine oder Verbände ihre Strukturen überdenken können.
„Amateurmusik spielt in unserer Gesellschaft eine wichtige Rolle. Sie verbindet Menschen unabhängig von Alter, Wohnort, Religionszugehörigkeit, sozialer und kultureller Herkunft. Ziel der Förderung ist es, dieses wunderbare Ehrenamt zu unterstützen und ihm die Wertschätzung zukommen zu lassen, die es verdient. Der Amateurmusikfonds trägt dazu bei, die musikalische Breitenkultur in Deutschland lebendig zu erhalten und die Amateurmusik sichtbarer zu machen. Ich freue mich auf viele gute Bewerbungen aus meinem Wahlkreis“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Reichweite: Lokale Projekte können mit mindestens 2500 Euro und maximal 10.000 Euro gefördert werden. Projekte, die überregional bzw. bundesweit wirken (z.B. durch Kreis-, Landes- oder Bundesverbände), können eine Förderung von 10.000 Euro bis grundsätzlich maximal 50.000 Euro erhalten. Die Projektlaufzeit beginnt am 15. September und endet spätestens am 30. September 2025.
Weitere Informationen und das Antragsverfahren gibt es unter www.bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds.