Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf nur einmal wählen.
Wer sein Wahlrecht in Kierspe ausüben möchte, muss hierfür spätestens bis zum 19. Mai einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Für die künftigen Europawahlen erfolgt dann automatisch eine Wahlbenachrichtigung.
Die erforderlichen Antragsformulare sowie nähere Informationen zu den genauen Voraussetzungen für
das Wahlrecht in Deutschland und dem Verfahren der Eintragung in das Wählerverzeichnis sind auf der
Internetseite der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de) im Bereich Europawahl 2024 →
Informationen für Wählende → Unionsbürgerinnen und -bürger abrufbar.
Für weitere Informationen steht Frau Kluth unter der Telefonnummer 02359/661-115 oder per E-Mail zur Verfügung. Hier sind auch die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erhältlich.