Der Antrag der UWG auf ein individuelles Ampelsymbol wurde abgelehnt - mit Verweis auf landesweite Sicherheitsvorgaben.
Der Wunsch der Wählergemeinschaft war es, das Wahrzeichen der Volmegemeinde - Liselotte Cramer, besser bekannt als Kiepenlisettken - als Figur auf die Fußgängerampel an der Hälverstraße zu bringen. Die Idee stieß - nach einer kurzen Debatte im Ausschuss - auf mehrheitliche Zustimmung. Nun wurde der Antrag jedoch von Straßen.NRW abgelehnt.
"Wir sind enttäuscht", erklärte der Fraktionsvorsitzende Klaus Nelius im Rahmen der Mitgliederversammlung am Montag, 16. Juni. Begründet wurde die Ablehnung seitens der Behörde mit einem Verweis auf ein Schreiben des Ministeriums für Verkehr NRW vom 13. Juni 2018. In diesem wird bekanntgegeben, dass "erhebliche grundsätzliche und vor allem verkehrssicherheitstechnische Bedenken gegen jedwede Modifikation amtlicher Verkehrs- und Lichtzeichen“ bestehen.
"Die Vorschriften besagen, dass die obere Ampelfigur stehen, die untere schreiten soll", erläuterte Nelius hierzu. Auf diese Maßgabe war man seitens UWG und Gemeinde vorbereitet - und reichte entsprechende Entwürfe von Piktogrammen ein, erstellt von Alexander Fall (UWG) und der Verwaltung selbst. Somit würde Liselotte Cramer als Ampelfrau alle Auflagen erfüllen, wie Nelius betonte. Zurückgewiesen wurde der Antrag dennoch.
Bei der UWG stößt die Ablehnung auf Unverständnis - zumal die Praxis in anderen Bundesländern anders aussieht, wie Nelius erläuterte: "Die Behörden sind angehalten, restriktiv zu verfahren, es besteht also Raum für örtlich begrenzte Lösungen und Entscheidungen." Besonders in touristisch geprägten Städten, so Nelius, würden die Behörden mit solchen Wünschen der Kommunen "offener und flexibler umgehen." Straßen.NRW handele hier also mit seiner ausnahmslosen Ablehnung noch rigider als das Ministerium.
Für Roman Bossart, Vorsitzendem und Bürgermeisterkandidat der UWG, ist die Angelegenheit mit der Ablehnung noch nicht erledigt: "Ich werde der Sache noch einmal nachgehen", versprach er.