Aufatmen bei den kleinen Parteien und deren kommunalpolitisch Tätigen im Märkischen Kreis. Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat das von CDU, SPD und Grünen beschlossene neue Kommunalwahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Das sogenannte „Rock-Verfahren“ benachteilige systematisch kleinere Parteien und verstoße damit gegen das Recht auf Chancengleichheit und die Gleichheit der Wahl. Vier Monate vor der Kommunalwahl am 14. September haben die Richterinnen und Richter in Münster mit knapper Mehrheit für klare Verhältnisse gesorgt. Geklagt hatten FDP, Die LINKE, BSW, Piraten und Volt.
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