„Mit dem Ehrenamtspreis werden Personen und Personenvereinigungen geehrt, die sich durch ein außergewöhnliches und über dem Durchschnitt liegendes ehrenamtliches Engagement auszeichnen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde. Wichtig: Das Engagement müsse unentgeltlich (Aufwandsentschädigungen ausgeschlossen) erfolgen und könne sich grundsätzlich auf alle Lebensbereiche beziehen. Einzelpreisträger dürfen nicht Mandatsträger sein.
Der Ehrenamtspreis wird in Form einer Urkunde und eines individuellen Gutscheins im Wert von 200 Euro verliehen. Er ist teilbar und kann in jedem Jahr an bis zu zwei Preisträger vergeben werden. „Alle Bürgerinnen und Bürger, Gruppierungen und Organisationen können ehrenamtlich Tätige schriftlich für den Preis vorschlagen. Selbstvorschläge und anonyme Vorschläge sind nicht möglich“, heißt es in dem Schreiben weiter.
Die Vorschläge sollten
– persönliche Angaben zur vorgeschlagenen Person (Name, Anschrift)
– Art der ehrenamtlichen Tätigkeit
– Zeitdauer des Ehrenamtes
– Begründung des Vorschlages
enthalten. Dafür liegen in den öffentlichen Einrichtungen und Geschäften in Nachrodt und Wiblingwerde Vordrucke zur Einreichung eines entsprechenden Vorschlages aus. Der Vorschlag kann aber auch formlos eingereicht werden. Die Vorschläge für den Ehrenamtspreis 2024 können bis Freitag, 24. Mai, in einem verschlossenen Umschlag bei der Bürgermeisterin der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde, Stichwort „Ehrenamtspreis 2024“, Hagener Straße 76, 58769 Nachrodt-Wiblingwerde eingereicht werden.
Die Entscheidung im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung unter dem Vorsitz der Bürgermeisterin wird mehrheitlich getroffen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.