„Aussicht auf Erfolg haben Projekte aus allen Bereichen der Kultur – also beispielsweise der bildenden Kunst, aus Literatur, Medien und Musik, Tanz und Theater“, teilt die Kreisverwaltung mit. Während hier der Kreativität keine Grenzen gesetzt sind, sind die Vorgaben an anderer Stelle eindeutig: „Die Veranstaltungen müssen im Ennepe-Ruhr-Kreis stattfinden, für ihn als bedeutsam eingestuft werden und öffentlich zugänglich sein.“ Um die kulturelle Zusammenarbeit voranzutreiben, setze die Förderrichtlinie zudem auf Kooperationen und verlange, dass mindestens drei Akteure aus zwei unterschiedlichen Städten beteiligt sein müssen.
Bis zu 70 Prozent Förderung
Die Zuwendungen betragen maximal 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten wie beispielsweise Miet- oder Honorarkosten. Grundsätzlich nicht förderfähig sind Bauprojekte und Anschaffungskosten.
Die genauen Förderrichtlinien, ein Antragsformular, weitere Dokumente sowie Antworten auf häufig im Antragsprozess gestellte Fragen finden Interessierte auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter dem Stichpunkt Kulturförderung. Die Antragsfrist endet am 15. Dezember. Rückfragen können per E-Mail an [email protected] gerichtet werden.
Auch Projekte, die für 2025 geplant sind und weniger als 5000 Euro an Fördergeldern benötigen, haben Aussicht, vom Kreis unterstützt zu werden. Die Antragsfrist hierfür beginnt am 1. Januar 2025.