In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Rat der Stadt Lüdenscheid ein Verkaufsverbot für Lachgas beschlossen. Die beliebte Partydroge darf nicht mehr an Minderjährige abgegeben werden.

Das Verkaufsverbot wurde mit großer Mehrheit bei einer Gegenstimme beschlossen. Vor dem Beschluss hatte FDP-Ratsherr Jens Holzrichter darauf hingewiesen, dass das Bundeskabinett Anfang Juli einen Gesetzentwurf zur bundeseinheitlichen Regelung vorgelegt hat. Daher, so seine Empfehlung, solle man abwarten, was letztendlich beschlossen werde.

Auf Beschlüsse aus Berlin wollte der Rat allerdings nicht warten. Er entschied sich für die Einführung einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid, sogenanntes „Lachgas“, an Minderjährige im Stadtgebiet Lüdenscheid (Lachgasverkaufsverordnung) zu. Das bedeutet: Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Verbot des Verkaufs oder der Ab- und Weitergabe verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden.

Der Konsum von Lachgas zu Rauschzwecken erfolgt meist aus Luftballons, die mit Sahnespenderkapseln befüllt werden. Wird Lachgas als Schnüffelstoff eingeatmet, so tritt nach wenigen Sekunden ein Rausch ein, bei dem schwache Halluzinationen, Wärme- und Glücksgefühle empfunden werden.

Der Gebrauch von Lachgas birgt akute Risiken. Bei der medizinischen Verwendung als Narkosemittel wird Lachgas zusammen mit Sauerstoff verabreicht. Beim Konsum als Rauschmittel wird Lachgas aber unverdünnt inhaliert. Durch den Sauerstoffmangel droht Bewusstlosigkeit. Konsumenten können dabei stürzen und sich verletzten.

Der Sauerstoffmangel wird vor allem dann gefährlich, wenn Konsumenten die Intensität der Wirkung steigern wollen, beispielsweise, indem sie eine mit Lachgas gefüllte Plastiktüte über den Kopf ziehen. Bei Bewusstlosigkeit droht Erstickungsgefahr.

Wenn das in der Gaskartusche komprimierte Lachgas sich ausdehnt, sinkt die Temperatur des Gases rapide auf bis zu -55 Grad Celsius. Die Gaskartusche selbst kann sich so stark abkühlen, dass die Finger festfrieren. Durch die schmerzlindernde Wirkung von Lachgas spüren Konsumierende dies aber mitunter nicht, was schwere Frostbeulen an den Händen verursachen kann.

Bei häufigem Konsum kann Lachgas das Knochenmark und das Nervensystem schwer schädigen. Chronischer Missbrauch erhöht zudem die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit.