Im Brandfall bleiben einem Menschen durchschnittlich nur 120 Sekunden Zeit, sich und die Familie in Sicherheit zu bringen. Nur ein Rauchmelder verschafft uns vor allem nachts diese beiden lebensrettenden Minuten. Dennoch haben trotz Gesetzgebung in Deutschland nur die Hälfte aller Eigenheimbesitzer ihre Wohnräume entsprechend der Rauchmelderpflicht ausgestattet.
„Das ist viel zu wenig und muss sich unbedingt ändern“, sagt Norbert Schaaf, Vorsitzender des Forum Brandrauchprävention. Er ergänzt: „Bayern ist insgesamt betrachtet Vorreiter, 57 Prozent der Eigenheimbesitzer haben ausreichend Rauchmelder installiert. Mecklenburg-Vorpommern bildet mit nur 35 Prozent das Schlusslicht.“ Zu diesem Ergebnis kam eine Mitte September 2020 veröffentlichte repräsentative Innofact-Studie.
Rauchmelderpflicht entdet nicht mit Installation
Doch damit die Rauchmelder im Brandfall auch funktionieren, ist es wichtig, die lebensrettenden Geräte einmal jährlich zu überprüfen und nach zehn Jahren auszutauschen. Norbert Schaaf appelliert daher an die Eigentümer: „Solange der Rauchmelder nicht piept – ob wegen eines Brandes oder nachlassender Batterieleistung – vergessen wir die lebensrettenden Geräte unter der Decke. Doch nur funktionierende Rauchmelder retten Leben. Daher möchten wir Eigentümer und private Vermieter darauf hinweisen, dass die Rauchmelder-pflicht nicht mit der Installation endet, sondern Prüfung und Pflege ebenfalls dazugehören.“
Feuerwehr: Rauchmelder regelmäßig überprüfen und austauschen
„Dass Rauchmelder Leben und die Gesundheit von Menschen retten, stellt die Feuerwehr bei ihren Einsätzen nahezu täglich fest. Daher ist die Aufklärung nicht nur über das richtige Verhalten im Brandfall, sondern auch über die regelmäßige Prüfung von Rauchmeldern wichtig. Auch um unnötige Einsätze der Feuerwehr aufgrund von Falschalarmen durch Staub oder falsch interpretierte Batteriewarnungen der Rauchmelder zu verhindern, sollten die lebensrettenden Geräte regelmäßig überprüft und rechtzeitig ausgetauscht werden“, erklärt Wilhelm Deml vom Gemeinsamen Ausschuss Brandschutzerziehung und -aufklärung von DFV und vfdb.
Die Rauchmelderpflicht gilt für alle Wohngebäude
Schon beim ersten Rauchmeldertag vor 15 Jahren waren auch die Kaminkehrer als Glücksbringer dabei. Bei ihren turnusmäßigen Kehr- und Überprüfungsterminen in den Eigenheimen erleben diese heute leider immer noch, dass es an Aufklärung über die Rauchmelderpflicht und deren Umsetzung mangelt. Erwin Kastenmayer vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks erläutert: „Als traditionelle Brandschützer informieren wir die Eigentümer, dass die Rauchmelderpflicht für alle Wohngebäude gilt und welche Räume ausgestattet werden müssen. Wir beraten und unterstützen unsere Kunden auch bei der Installation und jährlichen Überprüfung.“
Einmalig für Kinder UND Erwachsene: Die Feuerwehrerlebniswelt in Augsburg
„In der Feuerwehrerlebniswelt lernen Kinder – und damit auch ihre Eltern – u. a. wie man sich bei einem Brand richtig verhält und beispielsweise einen Notruf absetzt. Die wichtigsten Botschaften für Kinder: Niemals versuchen, ein Feuer selbst zu löschen und sich nicht verstecken, sondern im Brandfall sofort die Eltern verständigen und die Feuerwehr unter 112 anrufen“, so Frank Habermaier, Vorsitzender des Feuerwehrerlebniswelt in Augsburg. Er fügt hinzu: „Bei unseren vielen interaktiven Exponaten auf fast 3000 Quadratmetern lernen Groß und Klein spielerisch alles über Feuer und Rauch, über Rauchmelder – und die lebensrettende Arbeit der Feuerwehr.“
Interessierte Besucher können sich hier einen ersten Eindruck inkl. 3D-Rundgang verschaffen: https://feuerwehrerlebniswelt.de/
Online-Broschüre „Rauchmelder in Haus & Wohnung“ zum Download
„Rauchmelder retten Leben“ stellt Verbrauchern die neue Online-Broschüre „Rauchmelder in Haus & Wohnung“ auf der Aktionstag-Webseite zum kostenlosen Download bereit. Die Broschüre beinhaltet wertvolle Tipps zur Gesetzgebung, Installation und eine Anleitung zur richtigen Prüfung von Rauchmeldern. https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmeldertag/