Die Lüdenscheider Verwaltung lobt sich für die Einführung von verpflichtenden Terminen anstelle spontaner Bürgerbedienung: "Bessere Planbarkeit, effizientere Abläufe und deutlich kürzere Wartezeiten: Dass die meisten Dienstleistungen des Bürgeramtes nur noch nach vorheriger Terminreservierung verfügbar sind, wirkt sich durchweg positiv aus", heißt es in einer Presseinformation aus dem Rathaus.
Zwischen 3:51 und 6:52 Minuten lag die durchschnittliche monatliche Wartezeit im vergangenen Jahr, geht aus dem Jahresbericht hervor. In dem Bericht ist von einem „sehr moderaten Rahmen“ die Rede, zumal der Höchstwert aus dem Juli 2024 als Ausreißer nach oben zu werten sei. Die monatlichen Zahlen belegen: Seit der Einführung der Online-Terminbuchung im April 204 lag die Wartezeit, von Juni und Juli abgesehen, im Durchschnitt immer unterhalb der Fünf-Minuten-Marke – und das fast immer sehr deutlich. Zum Vergleich: Auf das gesamte Jahr 2023 gerechnet, hatten Bürger im Schnitt fast 20 Minuten warten müssen, bis sie an der Reihe waren.
Mit der neuen Regelung sei „genau der Effekt eingetreten, der beabsichtigt war“, heißt es in dem Bericht: Die Bürger nähmen die Dienstleistungen nicht mehr spontan, sondern ausschließlich zu den von ihnen reservierten Zeiten in Anspruch. Und dadurch wiederum sei es dem Bürgeramt möglich, den personellen und zeitlichen Bedarf genau zu planen, Arbeitsabläufe zu optimieren und Wartezeiten eben deutlich zu reduzieren.
Termine im Bürgeramt können mit wenigen Mausklicks über die Homepage der Stadt Lüdenscheid gebucht werden: https://t1p.de/e7ldo. Verfügbare Termine werden täglich freigeschaltet.
Von der Pflicht zur vorherigen Terminreservierung ausgenommen sind Dienstleistungen, die schnell am sogenannten „Kurzkontaktschalter“ erledigt werden können:
- Abholung von zurückgelieferten Dokumenten
- Adressänderungen auf/in Dokumenten (Personalausweis, Reisepass, Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung I)
- Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauszügen
- Ausstellung von melderechtlichen Bescheinigungen
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Steuer-ID
- Angelegenheiten im Zusammenhang mit der eID-Funktion des Personalausweises bzw. der eID-Karte (aktivieren, sperren, PIN setzen)