Eigentlich hat das Land Nordrhein-Westfalen mit der Bezahlkartenverordnung eine Regelung geschaffen, dass Asylbewerber flächendeckend mit Bezahlkarten ausgestattet werden, mit denen die Leistungsempfänger einkaufen und gewisse Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Ziel ist es, Geldtransfers ins Ausland zu unterbinden.
Die für das Sozialamt zuständige Fachbereichsleiterin Bärbel Sauerland stellte dem Sozialausschuss vor, dass es in Herscheid einerseits einen sehr überschaubaren Kreis von Kartenempfängern gäbe – man würde 28 Karten für 43 Leistungsempfänger ausgeben. Andererseits sei der Verwaltungsaufwand als sehr hoch einzuschätzen. In anderen Kommunen werde das ähnlich gesehen, weswegen Herscheid mit seiner zögerlichen Haltung nicht allein stehe. Wähle man jetzt das „Opt-out“, sei zu einem späteren Zeitpunkt immer noch die Einführung der Bezahlkarte möglich – dann, wenn das System seine Kinderkrankheiten überwunden, andere Kommunen als „Testkunden“ ihre Erfahrungen gemacht hätten.
Im übrigen sei nicht klar, ob die NRW-Bezahlkarte auf Dauer das Mittel der Wahl sei, werde doch voraussichtlich in der neuen Bundesregierung eine deutschlandweite Bezahlkarte zum Thema werden. Bürgermeister Uwe Stahlschmidt brachte in der folgenden Aussprache die Sache auf den Punkt: Was die NRW-Bezahlkarte angehe, sei der Grundgedanke nicht schlecht, „aber wir wollen keine Pilotgemeinde sein“.
Einstimmig votierte der Sozialausschuss dafür, „Opt-out“ zu nutzen die Einführung der Bezahlkarte auf einen Tag X zu vertagen. Der Gemeinderat soll diese Empfehlung in seiner nächsten Sitzung in einen Beschluss übersetzen.