Der Kreisausschuss folgte dem Wunsch der Stadt Iserlohn einstimmig und empfahl dem Kreistag, ebenso zu verfahren. Die Kreisverwaltung wurde beauftragt, die Aufschaltung des Notrufes 112 umzusetzen. Sie soll zum 1. Januar 2026 erfolgen.
Personalsituation angespannt
In einem Brief an Landrat Marco Voge hatte Christian Eichhorn, Ressortleiter Sicherheit, Bürger, Feuerwehr, IT, e-Government bei Stadt Iserlohn, um die Übernahme der Notrufabfrage gebeten. Eichhorn war vor seinem Wechsel in die Führungsetage des Rathauses Leiter der Berufsfeuerwehr Iserlohn und in dieser Funktion ein strikter Gegner der Aufschaltung des Notrufes auf die Kreisleitstelle. Den Grund für seine Meinungsänderung: „Die derzeitige personelle Situation der Einsatzzentrale der Berufsfeuerwehr Iserlohn ist zurzeit angespannt und damit die Leistungsfähigkeit dieser Einheit nicht vollständig sicherzustellen“, schrieb Eichhorn an Landrat Marco Voge.
Nur Iserlohn noch nicht aufgeschaltet
Die Kreisverwaltung erläutert in ihrer Sitzungsvorlage: Wenn eine kreisangehörige Stadt die Aufgaben einer Rettungswache wahrnimmt, ist die Aufschaltung des Notrufes auf deren ständig besetzte Feuerwache zulässig. Der Märkische Kreis hat in der Vergangenheit solche sogenannte nachgeordnete Nachrichtenzentralen der Städte Lüdenscheid, Plettenberg, Altena, Menden und Hemer bereits übernommen, das heißt, von dort wurde der Notruf 112 auf die Kreisleitstelle aufgeschaltet, die Disposition erfolgt zentral in der Kreisleitstelle. Die einzig verbliebene Nachrichtenzentrale ist die der Stadt Iserlohn.
Gesetzesänderung geplant
Ein weiter Grund: Sowohl das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) BHKG als auch das RettG NRW (Rettungsgesetz NRW) befinden sich aktuell in der Novellierung. Nach heutigem Kenntnisstand bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass in beiden novellierten Gesetzen eine Regelung erfolge, nach der die Aufschaltung des Notrufes 112 ausschließlich auf die Kreisleitstelle erfolgen darf. Auch vor diesem Hintergrund jetzt der Vorstoß der Stadt Iserlohn.
Sechs zusätzliche Mitarbeiter
Die Aufschaltung solle in enger Abstimmung mit der Stadt Iserlohn erfolgen und müsse technisch und personell bruchfrei durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund sei eine enge Abstimmung insbesondere der technischen Übergabe und des genauen Zeitpunktes erforderlich. Die Stadt Iserlohn benötige bislang zehn Mitarbeiter für die Bearbeitung der dortigen Notrufe, bei einer Aufschaltung werden in der Kreisleitstelle aufgrund von Synergieeffekten voraussichtlich ca. sechs zusätzliche Mitarbeitende benötigt. Eine gutachterliche Berechnung sei beauftragt, so die Kreisverwaltung, das Ergebnis fließe in den Stellenplan 2026 ein.
250.000 Euro Personalkosten mehr
Je nach Aufschaltungszeitpunkt könne es erforderlich werden, diese zusätzlichen Mitarbeiter bereits im vierten Quartal 2025 im Vorgriff auf den Stellenplan 2026 einzustellen. „Hierfür fallen Kosten in Höhe von maximal rund 51.000 Euro an. Für die Folgejahre sind rund 205.000 Euro an Personalkosten zu erwarten. Hierbei ist berücksichtigt, dass die Kosten zu 67,5 Prozent als Kosten des Rettungsdienstes und damit über Rettungsdienstgebühren refinanziert sind“, soweit die Kreisverwaltung.