Zudem häuft sich die Kritik am Märkischen Kreis, als zuständige Behörde ihrer Pflicht zur Überprüfung des Landwirts nicht ausreichend nachgekommen zu sein. Dem widerspricht der Kreis. Pressesprecher Alexander Bange: „In den Monaten nach dem Gülleaustritt 2015 wurde der Hof vom Märkischen Kreis engmaschig kontrolliert, ohne dass es zu Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Lagern von Gülle gekommen war. Im Laufe der Jahre wurden die Kontrollabstände im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben gewählt. Es gab bei der letzten Kontrolle keine feststellbare Beanstandung.“
Auf dem Hof hätten seit 2015 insgesamt mehr als 50 anlasslose Kontrollen stattgefunden, erklärt Bange auf LokalDirekt-Nachfrage. „Sie gaben keinen Anlass zu ordnungsbehördlichen Verfahren“. Sieben Jahre nach dem Güllevorfall aus 2015 sei die letzte anlasslose Kontrolle der Bauaufsichtsbehörde im November 2022 erfolgt.
Wasserproben im Labor
Nach der erneuten Verunreinigung des Neyebaches durch Gülle am zurückliegenden Wochenende wurden im Auftrag des Wupperverbandes Boden- und Wasserproben entnommen und an ein akkreditiertes Labor geschickt, erklärt Bange das weitere Vorgehen. „Wir hoffen gemeinsam mit dem Wupperverband darauf, so schnell wie möglich Ergebnisse zu erhalten.“
Die Möglichkeit, dem Landwirt eine Betriebsuntersagung aufzuerlegen, bezeichnet der Kreis als „Ultima Ratio“. Grundlage wäre in so einem Fall das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) oder die BauO NRW.
Bach schnellstmöglich säubern
Derzeit wartet der Kreis darauf, dass der Landwirt als Eigentümer einer mündlichen Ordnungsverfügung nachkommt und die entstandenen Verschmutzungen beseitigt. „Dieser Ordnungsverfügung ist der Verursacher – in Bezug auf die Verunreinigungen des Baches – bislang nicht nachgekommen.“ Zeitgleich suche der Kreis gemeinsam mit der Wasserbehörde, dem Wupperverband sowie einem Dienstleister Lösungen, um den Bach schnellstmöglich zu säubern. Auch am Dienstag, 10. September, seien deshalb Mitarbeiter der Umweltbehörde des Märkischen Kreises vor Ort. Sie sicherten Beweise, um den Hergang des Geschehens möglichst detailliert rekonstruieren zu können, heißt es in der Stellungnahme.