Hier hilft der Zahnärztliche Dienst des Märkischen Kreises. Auch in diesem Jahr hat er für Eltern von zwei-bis sechsjährigen Nuckelkindern wieder die Aktion „Schnullerbaum“ gestartet. Hier können Kinder, die sich entschlossen haben das Nuckeln aufzugeben, ihren Schnuller gegen ein kleines Geschenk und eine Urkunde an einen „Schnullerbaum“ hängen. Eltern können dieses Angebot ebenfalls dazu nutzen, die Babyflaschen abzugeben, denn nach dem ersten Lebensjahr können Kinder aus dem Becher oder der Tasse trinken.
In der Ankündigung des Märkischen Kreises heißt es: Der Saugreflex ist dem Menschen angeboren. Für die Nahrungsaufnahme des Neugeborenen ist er sogar lebensnotwendig. Oft wird beobachtet, dass Kinder bereits im Mutterleib an ihrem Daumen nuckeln. So dient das Nuckeln auch nach der Geburt nicht nur der Nahrungsaufnahme – der Schnuller tröstet, beruhigt, entspannt und gibt Sicherheit. „Gegen den Gebrauch des Schnullers ist, anders als gegen den von Nuckel-Fläschchen mit gesüßtem Inhalt, bis zum ersten, maximal zweiten Geburtstag nichts einzuwenden. Wird der Schnuller jedoch darüber hinaus benutzt, drohen Zahn- und Kieferfehlstellungen. Die Folgen können kieferorthopädische Behandlungen, Aussprachefehler oder Zungenfunktionsstörungen sein“, erklärt Dr. Kötter-Jelitte vom Zahnärztlichen Dienst des Märkischen Kreises.
Nach Ansicht von Psychologen ist das einfache Wegnehmen des Schnullers nicht zu empfehlen. Das Kind würde verunsichert und sich dadurch bestraft fühlen. Nicht selten ergreift das Kind Maßnahmen, die sich noch ungünstiger auswirken – es nuckelt am Daumen. Die Abgewöhnung des Daumenlutschens ist oft noch schwieriger als der Verzicht auf den Schnuller.
Sinnvoll ist daher der Nuckel-Stopp in Kooperation mit dem Kind. Es sollte den Schnuller freiwillig aufgeben. Die Zeremonie des Schnuller-Aufhängens am Schnullerbaum ist gut, damit der Entschluss nicht halbherzig gefasst wird. Der Aufwand unterstreicht für die Kinder die Wichtigkeit und Endgültigkeit der Entscheidung.
Die Aktion wird unterstützt vom Arbeitskreis Zahngesundheit im Märkischen Kreis. Hier sind neben den Vertretern der Zahnärztekammer auch die Krankenkassen engagiert.
Die Standorte der Schnullerbäume:
In Lüdenscheid am Dienstag, 14. Mai, in der Zeit von 14 bis 17 Uhr im Kreishaus Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid, Raum 391 (Eltern-Kind-Büro), 3. Etage.
In Iserlohn am Freitag, 31. Mai, in der Zeit von 11 bis 15 Uhr im Gebäude des Straßenverkehrsamtes, Griesenbraucker Straße 6, 58640 Iserlohn, Raum 017, 1. Etage