Durch die Angabe von Kassenzeichen, Zahlungsfristen oder auch durch die Verwendung eines Wappens werde dem Empfänger suggeriert, es handele sich um ein behördliches Schreiben. „Bei einem Blick auf die Bankverbindung fällt dann aber auf, dass als begünstigter Kontoinhaber ein Name und eine belgische IBAN genannt wird“, so die SIHK.
Empfänger prüfen
Sie rät Unternehmen dazu, bei solchen Rechnungen besonders vorsichtig zu sein und bei Zweifeln bei der SIHK oder dem Amtsgericht nachzufragen, ob das Schreiben tatsächlich von einer Behörde stammt oder nicht. Denn Zahlungen für Gerichtskosten – etwa nach einem Handelsregistereintrag – sollten ausschließlich an die zentrale Zahlstelle Justiz (ZZJ) beim Oberlandesgericht Hamm geleistet werden, diese ist für ganz NRW für die Erhebung von Gerichtskosten zuständig.