Nachdem in Kirchhundem im Kreis Olpe vor gut einer Woche bei fünf Wildschweinen die Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen wurde, reagiert das Land NRW nun mit verschärften Maßnahmen zur Eindämmung und ruft landesweit zur Probenentnahme bei Wildschweinen auf.
Ministerin Silke Gorißen appelliert an Jägerinnen und Jäger, bei allen erlegten oder tot aufgefundenen Wildschweinen Proben zu entnehmen. Diese Regelung gilt landesweit und betrifft somit auch den Ennepe-Ruhr-Kreis. Die Kreisverwaltung habe den entsprechenden Erlass umgehend an die lokale Jägerschaft weitergeleitet, teilte die Kreisverwaltung am Montag, 23. Juni, mit.
Ablauf der Probenentnahme und Kostenübernahme
Bei geschossenen Tieren ist eine Blutprobe vorgesehen, bei verendet aufgefundenen Wildschweinen sollen Tupferproben entnommen werden. Nach Angaben des Ministeriums soll das Beprobungsmaterial über die Veterinärämter zur Verfügung gestellt werden. Genommene Proben seien ebenfalls an das Veterinäramt im Schwelmer Kreishaus weiterzuleiten. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit den Testungen würden vom Land übernommen.
Nähere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sowie die Kontaktadresse des Veterinäramtes sind auf der Webseite der Kreisverwaltung hinterlegt.
Sperrzonen mit strengen Auflagen eingerichtet
Zur Eindämmung der Seuche wurden im Kreis Olpe sowie in den benachbarten Kreisen Hochsauerland und Siegen-Wittgenstein eine sogenannte „infizierte Zone“ eingerichtet und damit verbundene Auflagen festgelegt. Dabei geht es insbesondere darum, die Wildschweine in dieser Zone nicht unnötig zu beunruhigen und so Standortwechsel zu verhindern. In diesen Bereichen ist es daher untersagt, ausgewiesene Wege zu verlassen. Hunde müssen angeleint bleiben, um Wildschweine nicht aufzuschrecken und eine mögliche Verbreitung des Virus durch Standortwechsel zu verhindern. Außerdem ist die Jagd auf Wildschweine in diesen Zonen bis auf Weiteres ausgesetzt.