Noch in der vergangenen Sitzung des Rats vor der Sommerpause wurde besprochen, dass für die Heimatstube ein Antrag im Rahmen des Förderprogramms „Europäischer Fond für regionale Entwicklung“ (EFRE) in Angriff genommen werden soll. Mit den Geldern daraus sollte die Heimatstube umfassend saniert werden. Derzeit ist das Gebäude nur eingeschränkt nutzbar. So können durch statische Bedenken Gruppen die obere Etage aktuell nicht betreten oder besichtigen.
Am 27. Juli habe ein Beratungsgespräch zu dem Vorhaben Heimatstube und die geplante Beantragung von Zuwendungen aus der EFRE-Richtlinienförderung „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sowie der Kommunalagentur stattgefunden. Schnell wurde klar, dass das EFRE-Programm ungeeignet ist. Denn das Gesamtgebäude sei nicht förderfähig. Lediglich der vor 1977 errichtete Teil der Feuerwehr unterliege den Förderrichtlinien. Die sogenannte „gute Stube“ sei somit nicht inbegriffen und müsse mit Eigenmitteln saniert werden. Zudem sei es so, dass bei der Sanierung mit EFRE-Geldern die Gebäudehülle komplett erneuert werden müsste. Dies sei Bestandteil der Richtlinie, was für das Vorhaben jedoch nicht grundsätzlich erforderlich sei. Die notwendigen statischen Ertüchtigungen seien im Boden beziehungsweise der Decke des Obergeschosses der guten Stube vorzunehmen. Verwaltungsseitig wurde daher davon abgeraten, Zuwendungen aus der EFRE-Richtlinienförderung zu beantragen, da maximal die Hälfte der Gesamtkosten mit maximal 80 Prozent gefördert werden könnten. „Und wir müssten den anderen Teil komplett selbst finanzieren. Das ist dann einfach nicht mehr der richtige Fördertopf. Die Relationen stimmen nicht“, erklärte Fachbereichsleiterin Natascha Handschak.
Eine alternative Lösung stellte die Verwaltung sogleich vor. Denn es sei bereits geprüft worden, ob Fördermittel über das Förderprogramm „Heimatförderung“ akquiriert werden könnten. Es habe daher ein weiteres Beratungsgespräch mit der Bezirksregierung Arnsberg stattgefunden. Bei der Heimatförderung handele es sich jedoch nicht um ein Bau-Förderprogramm, daher könnten die Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen hierüber ebenfalls nicht nicht gefördert werden.
Letztlich konnte aber doch noch ein geeignetes Programm gefunden werden. Anfang Juli wurde das Programm über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums, auch bekannt unter dem früheren Namen „Dorferneuerung“, veröffentlicht. Über das Förderprogramm sei eine Zuwendung von 65 Prozent – höchstens jedoch 250.000 Euro – möglich. Die Antragsfrist sei allerdings seitens der Bewilligungsbehörde knapp bemessen. Ein Antrag muss bis zum 31. August bei der Bezirksregierung vorliegen. Damit ein entsprechender Antrag fristgerecht eingereicht werden kann, sprachen die Ausschussmitglieder die Empfehlung an den Rat aus, den Beschluss vom 19. Juni über die Beantragung von Zuwendung gemäß der EFRE-Richtlinienförderung aufzuheben und stattdessen Fördermittel über das Programm zur Förderung der Struktur- und Dorfentwicklung zu beantragen.