Die Frau wurde zur „Stammkundin“ der Lüdenscheider Feuerwehr; entweder tauchte sie in der Umgebung der brennenden Container auf oder empfing die Feuerwehr sogar freundlich grüßend. Weil es durchweg beim Sachschaden blieb, konnte die junge Frau nicht vorbeugend arrestiert werden, sondern blieb bis auf kurzzeitige Aufenthalte im Polizeigewahrsam auf freiem Fuß.
Im Oktober vergangenen Jahres wurde gegen die 23-Jährige vor dem Amtsgericht verhandelt; 39 Fälle einer „Sachbeschädigung durch Feuer“ wurden der Frau zur Last gelegt. Die hatte sich zu diesem Zeitpunkt bereits aus Lüdenscheid verabschiedet und einen neuen Wohnsitz im Ruhrgebiet genommen, wo die Brandserie prompt erneut begann.
In dem Lüdenscheider Verfahren, das nicht-öffentlich geführt wurde, erkannte das Schöffengericht auf zwei Jahre Freiheitsstrafe. Diese Strafe hätte – die Grenze liegt bei 24 Monaten – zur Bewährung ausgesetzt werden können. Doch das Amtsgericht verneinte die Bewährungsstrafe und ließ vollstrecken.
Derzeit befindet sich die ehemalige Lüdenscheiderin in einer Einrichtung der forensischen Psychiatrie in Lippstadt. Die vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe getragene Einrichtung in Eickelborn hat nach eigener Darstellung „den gesetzlichen Auftrag der Besserung und Sicherung ihrer Patienten.“ Ziel sei es, „die Patienten während der gesicherten Unterbringung so nachhaltig zu therapieren, dass sie in der Lage sind, wieder außerhalb der Forensik-Mauern zu leben, ohne erneut straffällig zu werden.“ Somit dienten sowohl die Sicherheitszäune als auch die Therapie dem einen Ziel: Die Gesellschaft zu schützen.
Gegen das Urteil hatte die Verteidigerin der 23-Jährigen Berufung eingelegt, diese aber nun zurückgenommen. Damit ist das Urteil des Schöffengerichts rechtskräftig.
Bei der Lüdenscheider Feuerwehr ist bereits seit dem Fortzug der nun rechtskräftig verurteilten Brandlegerin wieder Normalität eingekehrt. Zurück bleibt „nur“ ein erheblicher Schaden an zerstörten Altpapier- und Müllgefäßen.
Im Ruhrgebiet ist der Tatkomplex „Brandstiftung“ noch nicht abschließend erledigt. Am Landgericht Essen ist ein neuerliches Verfahren gegen die Frau anhängig; es geht unter anderen um den Tatvorwurf der 15-fachen Brandlegung. Auch in Essen waren es Müllcontainer, die in Flammen aufgingen.