Frühlingszeit ist Osterzeit – und zum Osterfest gehören auch jedes Jahr die Osterfeuer, an denen man sich mit seinen Nachbarn, Freunden und Bekannten trifft. Wer jedoch ein Osterfeuer in seinem Ortsteil entzünden möchte, muss diese Veranstaltung in jedem Fall beim Ordnungsamt der Gemeinde anmelden. Darauf weist die Gemeindeverwaltung hin.
Folgende Voraussetzungen zur Anmeldung müssen erfüllt sein:
- Zu beachten ist, dass das Osterfeuer der Brauchtumspflege dient und dadurch gekennzeichnet ist, dass ein/e in der Ortsgemeinschaft verankerte/r Glaubensgemeinschaft, Organisation, Verein oder sonstige Interessensgemeinschaft das Feuer als öffentliche Veranstaltung durchführt.
- Osterfeuer innerhalb von Wohnbebauungen sind nicht zugelassen. Pro Ortsteil im Außenbereich soll nur ein Osterfeuer stattfinden. Die zu erwartende Besucherzahl sollte mindestens 30 Personen betragen.
- Das Feuer darf nur auf einem Gelände abgebrannt werden, auf dem folgende Mindestabstände eingehalten werden: 200 Meter von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, 100 Meter von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, soweit diese nicht innerhalb von im Zusammenhang erbauten Ortsteilen errichtet sind, sowie von Waldflächen, 25 Meter von sonstigen baulichen Anlagen, 50 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen, 10 Meter von befestigten Wirtschaftswegen.
- Es dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden.
Das Osterfeuer ist bis zum 31. März 2025 beim Ordnungsamt der Gemeinde Herscheid anzumelden. Hier geht es zum Antragsformular: https://www.herscheid.de/fileadmin/user_upload/Antrag.pdf.
Fragen beantwortet Angelika Schürmann unter Tel. 02357/909333 oder per Mail an [email protected].