Im Prozess im Amtsgericht Lüdenscheid um den 45-jährigen Mitarbeiter eines Sozialdienstes, der einer 93-Jährigen zwei Ringe gestohlen haben soll (LokalDirekt berichtete), gibt es jetzt ein Urteil. Zur Erinnerung: Der Angeklagte soll im Mai 2023 im Rahmen seiner Tätigkeit die Schmuckstücke an sich genommen haben.
Bereits am ersten Prozesstag hatte er das abgestritten. Er habe nichts weggenommen. Eine Kollegin hatte als Zeugin berichtet, alles abgesucht zu haben, weil die Seniorin auch schon einmal Dinge in der Wohnung verteilt hatte. Sie habe die Ringe aber nicht gefunden.
Im Fortsetzungstermin bleibt der 45-Jährige dabei, keinen Diebstahl begangen zu haben. Sein damaliger Vorgesetzter erklärt, der Angeklagte sei wegen einer Balkonreinigung bei der Klientin gewesen. Aufgrund schlechten Wetters habe er auf Wunsch der Frau statt der Arbeit draußen die Wohnung gesaugt. Einige Zeit nach dem Einsatz habe die Seniorin beim Zeugen angerufen und einen Diebstahl gemeldet. Sie habe sofort betont, dass es nicht die regelmäßige Hilfe des Sozialdienstes – die Zeugin vom ersten Prozesstag – gewesen sei. Er habe den Angeklagten auf den Vorwurf angesprochen. Der 45-Jährige habe erklärt, nichts gemacht zu haben. „Ich weiß, sein Führungszeugnis ist nicht so prickelnd. Aber jeder hat eine 2. Chance verdient. Ich war mit seiner Arbeit sehr zufrieden. Es ist nie was passiert. Ich hätte ihn gerne behalten“, sagt der 41-Jährige aus.
Einige Zeit nach den Vorwürfen hatte der Angeklagte die Anstellung beim Sozialdienst zu Gunsten eines anderen Angebots mit mehr Arbeitsstunden gekündigt. Der Zeuge erklärt weiter, dass im Monat Mai neben dem Angeklagten und der regelmäßigen Haushaltshilfe, noch ein Mitarbeiter zwecks eines Einkaufs bei der 93-Jährigen gewesen seien. Die restlichen Einkäufe des Monats hätten möglicherweise Nachbarn, die Tochter oder ein Pflegedienst erledigt. Bezüglich des geistigen Zustands der Seniorin gibt der 41-Jährige an, das überwiegend von seinen Mitarbeitern zu wissen. Danach läge vermutlich eine leichte Demenz vor. „Aber ich bin kein Arzt“, stellt der Lüdenscheider klar.
Die 93-Jährige habe jedenfalls Probleme gehabt, sich Termine, die nicht regelmäßig waren, zu merken: „Sie hat vier bis fünf Mal in der Woche angerufen.“ Aus dem Vorstrafenregister ergibt sich, dass der Angeklagte in der Vergangenheit wegen Erpressung und Raubes auffällig geworden ist und danach eine mehrjährige Therapie hinter sich gebracht hat. Es kommt heraus, dass der Mann immer wieder wegen Verdachts auf Straftaten Jobs verloren und 30000 Euro Schulden hat. Der Diebstahl der Ringe kann ihm aber nicht nachgewiesen werden. Gründe: Es kämen noch andere Personen infrage, schließlich sei die Schale mit den Ringen offen zugänglich gewesen. Zudem könnte der Schmuck aufgrund des geistigen Zustands der Seniorin auch auf andere Weise verschwunden sein. Der Prozess endet mit einem Freispruch.