Menden. Die Polizei Märkischer Kreis verwendet auf der Mendener Pfingstkirmes erstmals eine vom Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) zur Verfügung gestellte „mobile Videobeobachtungsanlage“.
Polizeibeamtinnen und -beamte werden – wie immer üblich – auch dieses Mal auf der Kirmes verstärkt präsent und ansprechbar sein. Unter anderem gehen sie auf gemeinsamen Streifen mit dem Ordnungsamt der Stadt durch die Innenstadt und über den Festplatz.
Die Mendener Kirmes sei in den vergangenen Jahren – bis auf kleinere kirmestypische Delikte – stets friedlich verlaufen, sagt Polizeisprecher Marcel Dilling. Auch in diesem Jahr lägen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine konkreten Hinweise auf mögliche Gefährdungssituationen vor, die über veranstaltungstypische Taten hinausgehen.

Gleichwohl könne man Störungen aufgrund der jüngsten Ereignisse rund um das Tötungsdelikt am Papenbusch nicht gänzlich ausschließen. Durch die Tat am Papenbusch (LokalDirekt berichtete ausführlich) besteht in diesem Jahr die rechtliche Möglichkeit, eine mobile Videoanlage auf dem Veranstaltungsgelände aufzustellen. Dies diene einerseits der Abschreckung möglicher Straftäter und andererseits der Stärkung des Sicherheitsempfindens.
Bei der Anlage handele es sich um einen Anhänger mit ausfahrbarem Teleskop-Kamerasystem. Die Anlage zeichnet das Geschehen rund um den Aufstellort auf und übermittelt das Material live an die Polizei, wo die Aufnahmen beobachtet und ausgewertet werden. Falls es zu Straftaten kommt, können die Aufnahmen im Rahmen der Ermittlungen später ausgewertet werden. Werden die Aufnahmen nicht benötigt, werden sie nach einem Monat automatisch gelöscht. Die Live-Übertragung werde von ortskundigen Beamten verfolgt, erklärt Marcel Dilling auf Nachfrage von LokalDirekt.
Von den mobilen Videoüberwachungsanlagen hat Nordrhein-Westfalen bisher zehn Stück beschafft bzw. in Auftrag gegeben. Sie würden zentral in Duisburg vorgehalten und durch die LZPD disponiert, berichtet Marcel Dilling. Die märkische Polizei werde den Anhänger in Duisburg übernehmen und nach Einweisung in die Technik in den Kreis überführen.
Grundsätzlich würden die Anlagen für Großveranstaltungen wie die in Menden vorgehalten; Dilling: „Ich habe sie schon auf der Allerheiligenkirmes in Soest und auf der Kirmes in Münster gesehen.“ Jeder einzelne Einsatz der Technik bedürfe eines konkreten Anlasses und einer Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen. Dilling: „Paragraf 15 des Polizeigesetzes NRW.“ In diesem Paragraf ist die „Datenerhebung bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen“ geregelt. Die Polizei weist darauf hin, dass das Mitführen von Waffen und der Konsum von Cannabis auf Veranstaltungen grundsätzlich verboten sind. Neben der Verteilung von Flyern zur Thematik „Messergewalt“ werden auf dem Kirmesgelände in Menden Messerkontrollen durchgeführt.
Die Besucher der Kirmes werden durch Hinweisschilder im Umfeld der Video-Zone von der Polizei auf die Videoaufnahmen aufmerksam gemacht.
Nach dem Ende der Pfingstkirmes wird die märkische Polizei den Videoanhänger zurück nach Duisburg schaffen. Der Einsatz auf weiteren Volksfesten im Kreis sei – mangels Anlass – keine Option. Im übrigen gibt Polizeipressesprecher Dilling zu verstehen, dass die Videoüberwachung für klassische Dorfkirmesplätze wirklich entbehrlich sei.