Aktuelle Informationen über den Wolf standen auf der Tagesordnung des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde (UNB). Grundsätzlich gilt: Entscheidungen über den Umgang mit dem Wolf werden nicht auf Kreisebene getroffen. Der rechtliche Rahmen wird auf EU-, Bundes- und Landesebene vorgegeben und über die Naturschutzbehörden umgesetzt.
Seit August 2024 läuft ein intensives Monitoring des Wolfs in der Region. In diesem Zeitraum wurden 18 Förderanträge zum Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer gestellt. Meldungen von Sichtungen, Losungen und Spuren verlaufen allerdings „schleppend“, wie Matthias Hattwig von der Unteren Naturschutzbehörde berichtete. Der Märkische Kreis appelliert daher an Landwirte, Jäger, Waldbesitzer und insbesondere an Weidetierhalter, entsprechende Hinweise oder Nachweise zum Wolf möglichst zeitnah an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zu übermitteln. Unabhängig davon hat sich der Märkische Kreis mit einem Schreiben an die nordrhein-westfälischen Ministerien für Landwirtschaft und Umwelt gewandt – mit der Empfehlung, in der ökologischen Landwirtschaft möglichst die nächtliche Einstallung von Kälbern als Schutzmaßnahme zu ermöglichen.
Auf europäischer Ebene werden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit dem Wolf voraussichtlich ändern. Die Berner Konvention hat den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. Diese Änderung tritt am 7. März dieses Jahres in Kraft. Eine mögliche Anpassung der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat) durch die EU wird aber frühestens in eineinhalb Jahren erwartet. Eine Bejagung des Wolfs wäre auch dann erst zulässig, wenn ein „günstiger Erhaltungszustand“ festgestellt würde. Das bedeutet, dass es genug Wölfe gibt und ihre Population stabil ist. Erst wenn Fachleute feststellen, dass die Wolfspopulation groß und gesund genug ist, könnte demnach überhaupt eine Bejagung erlaubt werden. Bis dahin bleibt der Wolf geschützt.