Aufgrund der Angaben der 54-Jährigen findet sich der Mann im Amtsgericht Lüdenscheid wieder. „Wenn wir getrunken haben, rangeln wir immer. Da gibt ein Wort das andere. Ich habe sie geschubst. Sie hat mich so provoziert. Sie ist in die Türen gefallen. Vom Faustschlag weiß ich überhaupt nichts“, gibt der Angeklagte an. Er habe keine Tür auf seine Freundin geworfen, sondern sie davon befreit. Da habe die Frau etwas missverstanden.
In dem Streit sei es um seine Heroinsucht gegangen: „Es ging darum, dass ich sie den ganzen Tag alleine lasse.“ Seine Freundin bestätigt im Zeugenstand den Streit. „Er hat mich geschubst und dann ist die Tür auf mich gefallen. Ich habe das falsch interpretiert“, rückt sie von ihrer polizeilichen Aussage, der Angeklagte habe die Tür nach ihr geworfen, ab. Dass er sie geschubst hatte, habe sie überrascht: „Wir haben eigentlich eine gute Beziehung. In dem Moment war ich unter Schock. Ich kenne ihn so gar nicht.“ Über den Boden geschleift und ins Gesicht geschlagen hab er sie nicht.
Der Angeklagte arbeite an sich, wolle seine Sucht in den Griff kriegen. „Er will in die Substitution. Ich will nicht, dass er bestraft wird. Ich will nur, dass ihm geholfen wird. Er ist ein guter Mensch“, sagt die Zeugin. Die Nachbarin, die die Polizei gerufen hatte, gibt im Gericht an: „Er hat geschimpft, sie hat um Hilfe gerufen. Sie hat mehrmals nach Hilfe gerufen, und aua. Da habe ich die Polizei gerufen.“
Gesehen habe sie allerdings nichts, nur gehört, ergänzt die 32-Jährige. Sie erklärt auch, dass wohl oft Alkohol getrunken worden sei beim Paar. An dieser Stelle sei erwähnt, dass der Angeklagte am Tattag 1,6 Promille hatte, seine Freundin hingegen völlig nüchtern war.
Im Zuschauerbereich sitzt eine Frau. Es stellt sich heraus, dass es die Betreuerin des Paares ist. Sie berichtet, dass die beiden zeitweise keine finanzielle Unterstützung erhalten hätten. Sie seien nicht krankenversichert gewesen, lägen mit Mietzahlungen im Rückstand. „Daran wird gerade gearbeitet.“ Zudem will der 49-Jährige in die Substitution. In Lüdenscheid sei er allerdings Mangels freier Plätze abgewiesen worden. Nun wollte die Betreuerin es in Iserlohn versuchen. Zudem hätte sich das Paar bereit erklärt, künftig in einer betreuten Wohnform zu leben. Auch daran würde derzeit gearbeitet, so die Betreuerin.
Am Ende stellt das Gericht das Verfahren gegen den Mann mit Bedenken vorläufig ein. Begründung: Ein Nachweis für die Körperverletzung sei aufgrund der Aussage der Freundin kaum zu führen. Die Frau hat kein Strafverfolgungsinteresse. Das Paar ist nach wie vor zusammen. Auflage für eine endgültige Verfahrenseinstellung ist eine bleibende Zusammenarbeit mit der Betreuerin. Ziel dabei sollen das Leben in einer betreuten Wohnform, sowie eine Entgiftung und die Substitution des Angeklagten sein.