„Die rund 500 Dachdecker im Märkischen Kreis machen da gerade einiges mit“, sagt Friedhelm Kreft von der Dachdecker-Gewerkschaft IG BAU Westfalen Mitte-Süd. Aber bei allem Sonnenschutz – vom ständigen Eincremen übers Abdecken der Haut bis zum intensiven Wassertrinken: Wenn die Sonne so richtig vom Himmel knalle, dann müssten auch die Profis runter vom Dach: „Deshalb gibt es auch so etwas wie ‚Hitzefrei fürs Dach‘, wenn die Arbeit in der Gluthitze zu viel wird. Denn die Gesundheit geht vor.“
„Wenn Dachdecker Pfannen, Hammer und Zollstock an die Seite legen, dann reißt die ‚Sonnen-Zwangspause‘ trotzdem kein großes Loch ins Portemonnaie“, so Kreft. Die Beschäftigten bekämen dann nämlich ein sogenanntes Ausfallgeld – eine Art „Extremwetter-Ersatzlohn“. Das seien immerhin Dreiviertel des sonst gezahlten Stundenlohns. Die IG BAU und die Arbeitgeber hätten damit die Jobs im Dachdeckerhandwerk am Tariftisch „wetterfest“ gemacht.
Auszahlung über die Sozialkasse
„So ein Wetter-Puffer für die Lohntüte ist für Dachdecker als ‚Open-Air-Jobber‘ wichtig“, betont Friedhelm Kreft. Das Ausfallgeld gebe es immer dann, wenn das Wetter vom April bis zum November extrem wird: bei starker Sommerhitze genauso wie bei Sturm oder Starkregen. Für einen Dachdecker würden in den acht Monaten vom Frühjahr bis zum Herbst sogar bis zu 53 ausgefallene Arbeitsstunden „auf dem Lohnkonto aufgefangen“. Die Auszahlung des Geldes erfolge über die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks (Soka-Dach). Mehr Infos und einen Ausfallgeld-Rechner gibt es online unter www.soka-dach.de/leistungen/ausfallgeld.