Heute wird es ernst. Nachrodt-Wiblingwerde und Südwestfalen blicken sorgenvoll in Richtung Münster. Dort wird heute ab 10.30 Uhr am Oberverwaltungsgericht darüber verhandelt, ob der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer Lennebrücke nun greift und mit den Arbeiten begonnen werden kann - oder eben nicht. Außerdem wird über den anhängigen Eilantrag entschieden. Darin geht es darum, ob weitere rechtliche Schritte seitens des Eigentümers eine aufschiebende Wirkung haben oder nicht. LokalDirekt ist mit zahlreichen weiteren Nachrodt-Wiblingwerdern nach Münster gereist und live vor Ort. Die aktuellen Geschehnisse gibt es hier in diesem Live-Ticker.

14.11 Uhr: Die Sitzung ist geschlossen.

14.08 Uhr: Das Verfahren sei ordnungsgemäß abgelaufen. Die Denkmalbelange seiem fehlerfrei abgearbeitet. Was die Variantenprüfung betrifft, erklärte der Vorsitzende, dass diese ausreichend sei. Die ausführliche Begründung werde nun schriftlich verfasst.

14.07 Uhr: Urteilsverkündung: Die Klage wird abgewiesen.

13.10 Uhr: Es geht zurück. Gegen 13.15 Uhr sollten die Beteiligten zurück sein, um auf keinen Fall etwas zu verpassen.

Foto: Machelett

12.35 Uhr: Jetzt sitzen alle wieder im Café und warten. Die Nachrodt-Wiblingwerder auf der einen Seite. Der Kläger mit seinen Anwälten auf der anderen Seite.

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12.05 Uhr: Der Vorsitzende schließt die mündliche Verhandlung. Es wird heute ein Urteil geben - das dauert jedoch eine geraume Zeit.

11.35 Uhr: Jetzt geht es um die Dinge, die eine Abwägung erfordern. Willms erklärt, dass es jetzt darum geht, was wichtiger ist. Er verweist anschließend auf eine Straßenkarte und erklärt, dass die Umwege bei einem Nicht-Neubau viel zu lang wären.

Der Dezernent der Bezirksregierung Arnsberg bestätigt: „Eine Vollsperrung bedeutet katastrophale Verhältnisse. Die Anwohner haben das erlebt. Zur Realisierung des Vorhabens werden noch Jahre ins Land ziehen. Wir müssen Erhebliches ins Werk setzen, um diese Zeit zu überbrücken. Es geht nicht um die Sanierung der Brücke. Es geht um den Neubau und die Behebung eines unzureichenden Verkehrzustands. Das muss auf den Stand der Technik gebracht werden. Sich alleine darauf zu fokussieren, diese Brücke zu sanieren, verkennt, was der Vorhabenträger möchte. Es würde die unzureichende Verkehrssituation nicht beheben."

Der Kläger antwortet: „Die Brückensperrung war natürlich eine unerträgliche Situation, aber das wurde durch den Umleitungsverkeher der A45 ausgelöst. Eine kurzzeitige Sperrung, um eine Behelfsbrücke zu errichten, wäre machbar. Das ist nicht schön, aber es geht."

11.15 Uhr: Der Kläger bemängelt, dass das Verkehrsgutachten die Rahmedetalbrücke nicht berücksichtige. Der Richter betont: „Das trägt nicht, weil die Brücke bereits im Bau ist und die Freigabe absehbar."

11.10 Uhr: Auch der Grundstückseigentümer diskutiert mit. Dieser argumentiert, dass durch den Bau die Uferlandschaft zerstört wird. Denn für die Anwohner bemisst sich die Lebensqualität auch daran, dass man am Ufer entlang gehen kann: ÐDas hat dann schon Einfluss auf den Wert meiner Grundstücke, wenn die Naherholung nicht möglich ist", sagt der Grundstückseigentümer am Freitagvormittag.

10.55 Uhr: Richter Willms erklärt zuvor: „Der Eilantrag hat keinen Einfluss auf den Brückenbau. Das Hauptverfahren ist das Entscheidene. Ohne Eilantrag hätte Straßen.NRW auf eigene Gefahr anfangen können mit Arbeiten, die auch rückbaubar wären. Zudem muss noch klargestellt werden, dass wir keine politischen Entscheidungen treffen, ob Straßen gebaut werden dürfen oder nicht. Wir prüfen nur, ob das Recht des Klägers eingeschränkt wird."

Der Rechtsanwalt des Klägers antwortet, dass es keine Gesprächsangebote zur Einigung gab.

10.50 Uhr: Das waren nur ein paar Argumente, die für und gegen den Neubau der Lennebrücke sprechen. Der Berichterstatter ist nun fertig. Der Beigeladene und der Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg beantragen, die Klage abzuweisen - es folgt die Erörterung.

10.45 Uhr: Auf der Gegenseite liegt ein Lärmschutzgutachten vor, das nicht veraltet ist. Zudem bleibt die Verkehrssicherheit bestehen und wird durch den Neubau der Lennebrücke nur noch besser. Der Berichterstatter erklärt auch, dass die erhöhten Risiken für das Gebäude des Klägers nicht sichtbar sind, da das Ende des Ausbauprojektes mehr als 100 Meter entfernt ist.

10.40 Uhr: Bei einem Neubau wird unter anderem der Fall einer 300-jährigen Eiche bemängelt. Zudem würden auch die Abgase die alten und seltenen Bäume im Park gefährden, wie zum Beispiel die Asiatische Sichteltanne. Außerdem werden auch Themen wie Licht- und Lärmschutz, das Biotop Klarashöhe und Denkmalschutz angesprochen.

10.35 Uhr: Richter Andreas Herzig ist der Berichterstatter und erklärt den Sachverhalt.

10.30 Uhr: Das Gericht unter Vorsitz von Dr. Benno Willst ist eingezogen. Die Verhandlung beginnt.

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10.20 Uhr: Es wird voller. Da es so viele Anwälte und Verfahrensbeteiligte sind, müssen zusätzliche Tische geholt werden.

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10.15 Uhr: Es kommen immer mehr Nachrodt-Wiblingwerder. Inzwischen ist auch Steffen Scholz von Straßen.NRW eingetroffen.

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10.05 Uhr: Alle haben die Sicherheitskontrolle passiert. Im Foyer wird jetzt diskutiert. Die mitgereisten Nachrodt-Wiblingwerder sind voller Hoffnung, dass nun der Weg für den Neubau der Brücke geebnet wird.

09.55 Uhr: LokalDirekt ist mittlerweile beim Oberverwaltungsgericht angekommen. Inzwischen ist auch der Grundstückseigentümer eingetroffen. Die geplante Verhandlung soll nach Plan um 10.30 Uhr starten.

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9.15 Uhr: In Münster angekommen.

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7.45 Uhr: Bürgermeisterin Birgit Tupat ist die Erste, die in den Bus steigt. Mit ihr Christoph Schulte. Nach und nach wird sich der Bus füllen. Bis schließlich alle sieben Personen da sind. Parallel fahren auch noch Aykut Aggül, Familie Hell und die FDP. Soviel ist schon am Morgen sicher. Sie alle wollen miterleben, wie die Verhandlung ausgeht. "Ich hoffe natürlich, dass so entschieden wird, dass mit dem Bau begonnen werden kann", sagt Birgit Tupat.

Von links: Sonja Hammerschmidt, Birgit Tupat, Christoph Schulte, Gerd Schröder und Philipp Olschewski.
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