Das hat sich auch eine Viertelstunde später nicht geändert. Die Zeugin wird ohne eine Aussage zu machen entlassen. Und der Angeklagte? Nun, ihn kann sein Fernbleiben nicht vor einer Strafe bewahren.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, am 28. Januar 2023 im Hellweg Baumarkt in Lüdenscheid unter anderem Taschenlampen und eine Fernbedienung in seinem Rucksack verschwinden lassen zu haben, ohne die dafür insgesamt knapp 160 Euro zu bezahlen. Da der Angeklagte wohl verdächtig herumgeschlichen war, sollen ihn Mitarbeiter beobachtet haben. Dadurch soll der vorgeworfene Diebstahl entdeckt worden sein.
Am 2. März 2024 soll der 38-Jährige in einer Penny Filiale in Lüdenscheid auf Diebestour gegangen sein und Lebensmittel für 15,46 Euro eingesteckt haben. Der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt. Zwar hat er nicht viele, dafür aber einschlägige Vorstrafen. Das fällt ihm nun auf die Füße.
Der Richter erlässt in Abwesenheit des Mannes einen Strafbefehl über fünf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Will der 38-Jährige nicht ins Gefängnis, darf er in den drei Jahren ab Rechtskraft des Urteils keine Straftaten mehr begehen. Außerdem muss er dem Gericht jeden Wohnungswechsel melden und mit einem Bewährungshelfer zusammenarbeiten. Der Mann kann die Entscheidung jetzt akzeptieren, oder Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegen. Dann käme es zu einem erneuten Verhandlungstermin im Amtsgericht.