Für die Vorschulkinder und deren Eltern beginnt eine spannende Zeit. Während sich die Kinder verschiedenen Projekten widmen, müssen sich die Eltern nun um die Bürokratie kümmern. Die Gemeindeverwaltung informiert jetzt die Eltern rund um Termine, Fristen und erste Informationsabende.
"Alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben (Geburtszeitraum vom 1. Oktober 2019 bis einschließlich 30. September 2020) sowie alle früher geborenen Kinder, die bisher nicht eingeschult worden sind, werden mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 am 1. August 2026 schulpflichtig", heißt es in der Bekanntgabe der Gemeindeverwaltung.
Nach dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen wurden ab Schuljahresbeginn 2008/09 die bisher geltenden Schulbezirke für öffentliche Grundschulen aufgehoben. Damit wird den Eltern schulpflichtiger Kinder die Möglichkeit eröffnet, ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl anzumelden. Ein Aufnahmeanspruch bestehe allerdings nur in die nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart innerhalb der Gemeinde im Rahmen der Aufnahmekapazität.
"Gemäß § 41 Abs. 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Eltern zur Anmeldung und Vorstellung der Kinder, einschließlich der im letzten Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder, bei der gewünschten Grundschule verpflichtet", heißt es in dem Schreiben der Verwaltung weiter. Die Erziehungsberechtigten erhalten vom Schulverwaltungsamt eine schriftliche Benachrichtigung über die Anmeldetermine der Gemeinschaftsgrundschule Nachrodt-Wiblingwerde. Aber: Auch Eltern schulpflichtiger Kinder, die keine Mitteilung erhalten haben, sind zur Anmeldung ihres Kindes verpflichtet. Die Anmeldung eines Kindes kann zudem nur an einer Schule erfolgen.
Bei der Anmeldung stellt die Schule fest, ob die Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um am Unterricht teilnehmen zu können. Kinder, die nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, kann die Schule zum Besuch eines vorschulischen Sprachförderkurses verpflichten, soweit sie nicht bereits in einer Tageseinrichtung für Kinder entsprechend gefördert werden.
Kinder, die nach dem 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtsjahrgänge nach dem 30. September 2020), können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit).
Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleiterin unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Vorzeitig eingeschulte Kinder werden mit der Aufnahme in die Schule schulpflichtig.
Schulpflichtige Kinder, die die für den Schulbesuch erforderliche Schulfähigkeit noch nicht besitzen, können von der Schulleiterin auf der Grundlage des Ergebnisses der schulärztlichen Untersuchung und der Anhörung der Erziehungsberechtigten für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden.
Die Anmeldung und Vorstellung der schulpflichtigen Kinder und der Kinder, die vorzeitig eingeschult werden sollen, findet für den Standort Nachrodt von Dienstag, 28. Oktober bis Mittwoch, den 29. Oktober und die Anmeldung für den Standort Wiblingwerde findet im Teilstandort Wiblingwerde von Dienstag, 4. November, bis Mittwoch, 5.November, statt.
Bei der Anmeldung sind mitzubringen:
- das Stammbuch der Familie oder eine Geburtsurkunde des Kindes
- Sorgerechtserklärung, bei alleiniger Sorge des Kindes ,
- Personalausweis oder Reisepass
- Impfpass des Kindes
Das Kind muss bei der Anmeldung anwesend sein.
Der Anmeldebogen und die Einverständniserklärung, die die Eltern mit de, Einschulungsschreiben erhalten haben, ist ausgefüllt bis zum 8. Oktober an die Grundschule zu versenden. Für die Eltern, die ihre Kinder vorzeitig einschulen lassen möchten, ist rechtzeitig ein Termin mit der Gemeinschaftsgrundschule Nachrodt-Wiblingwerde abzustimmen.
Die Termine für die schulärztliche Untersuchung der Kinder werden den Erziehungsberechtigten vom Gesundheitsamt des Märkischen Kreises mitgeteilt.