Die Ampel zeigt Grün, doch der Rotlichtblitzer löst aus und ein Bußgeldbescheid folgt: Das ist Autofahrern am Bräuckenkreuz so ergangen und es ist ein Aufreger erster Güte. Offenbar waren die Betroffenen beim Linksabbiegen von der Hoch- auf die Bräuckenstraße jeweils ein Stück weit auf die Fahrspur geraten, die geradeaus auf die Herscheider Landstraße führt.
Bürgermeister Sebastian Wagemeyer, gegenwärtig noch in Urlaub, sieht „Klärungsbedarf“, will sich der Sache schnellstmöglich annehmen und hat das Thema zur Chefsache gemacht.


Wenn Verkehrsteilnehmer von der Hochstraße geradeaus auf die Herscheider Landstraße fahren, dürfen sie weder über Rot fahren noch schneller als mit den erlaubten 50 Stundenkilometern unterwegs sein. Andernfalls würden sie von der „Red and Speed“-Anlage geblitzt, die entsprechend auf die Fahrspur und Haltelinie eingestellt sei, erklärt die Stadtpressestelle.
Allerdings erfasse der Blitzer auch Linksabbieger, wenn diese ausholten und zu weit nach rechts gerieten – und damit auf die geradeaus führende Fahrspur. „Die Konsequenz: ein vermeintlicher Rotlichtverstoß, der mit einem Bußgeldbescheid in Höhe von 228,50 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot einhergeht. Außerdem kommen zwei Punkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg dazu“, schreibt die Stadtverwaltung in ihrer Presseerklärung.
Und weiter: „ Das Ordnungsamt prüft jeden Einzelfall anhand der Fotos, die der Blitzer macht. Die Argumentation: Bei den geahndeten Fällen von Linksabbiegern habe es sich um Verstöße gehandelt, weil der von der „Red and Speed“-Anlage überwachte Bereich verbotenerweise befahren worden sei.“
Betroffene Verkehrsteilnehmer und der ADAC hingegen sehen keinen Beleg für einen Rotlichtverstoß. Das Problem wird in Lüdenscheid breit diskutiert und ruft jetzt den Bürgermeister auf den Plan. Er will das Thema zur Chefsache machen. Entscheidend sei die Balance zwischen Konsequenz bei offensichtlichen Verstößen und Fingerspitzengefühl bei Fällen, in denen die Lage „eben nicht eindeutig oder anders zu interpretieren“ sei, formuliert die Pressestalle der Stadt so krypisch wie rechtlich (noch) nicht bindend.