64 der anwesenden Synodalen stimmten für das neue Regelwerk. Acht sprachen sich dagegen
aus. Sechs enthielten sich der Stimme. Superintendent Dr. Christof Grote und auch Bernd Göbert,
Verwaltungsleiter des Kreiskirchenamtes Hellweg-Sauerland, zeigten sich spürbar erleichtert. „Die
neue Satzung ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Kirchenkreises auf allen
Handlungsebenen“, sagte Dr. Christof Grote nach der Abstimmung.
Alte Satzung stammt aus dem Jahr 2007
Die Reform der aus dem Jahr 2007 stammenden Satzung war in einigen Punkten allerdings nicht
unumstritten. Grundsätzliche Kritik übte insbesondere Ralf Ziomkowski, Synodaler aus der
Kirchengemeinde Oberrahmede. „Wir leiten damit einen Prozess ein, der zum Niedergang der
kleinen Gemeinde führt“, sagte er. Aus seiner Sicht sei die Neuregelung „nicht solidarisch“. Eine
Vertreterin der Lüdenscheider Johanneskirchen-Gemeinde hielt dagegen: „Wir als kleine
Gemeinde stehen deutlich besser da als bisher.“

Schon nach der ersten Vorstellung des Entwurfs im September 2024 hatte der
Kreissynodalvorstand den Fahrplan geändert. Da damals bereits ein erheblicher Beratungs- und
Informationsbedarf erkennbar geworden war, wurde die für November 2024 geplante
Beschlussfassung verlegt. Sie sollte, wie jetzt geschehen, bei der Frühjahrssynode gefasst werden.
So hatten die Verantwortlichen in den Gemeinden und Kooperationsräumen rund sieben Monate
Zeit, um intensiv miteinander zu überlegen, zu rechnen und zu planen.
Grundsätzlich geht es darum, die Verteilung der Kirchensteuereinnahmen zwischen dem
Kirchenkreis und den Gemeinden neu zu regeln. Die Satzung bildet den Rahmen für diese
Verteilung. „Da sich die Rahmenbedingungen verändert haben, muss die Satzung angepasst werden“, erläuterte Dr. Christof Grote.
Neue Form der Besoldung von Pfarrerinnen und Pfarrern
Eine tiefgreifende Änderung betrifft die Besoldung der Pfarrerinnen und Pfarrer. Bislang bringen
die Gemeinde das Geld auf und erhalten eine Erstattung über die Pfarrbesoldungspauschale.
Künftig soll die Besoldung zentral über den Kirchenkreis erfolgen. Die angestrebte Neuregelung
geht auf den Personalmangel im Bereich „Verkündigung und Seelsorge“ zurück. So landen viele
Aufgaben auf der Ebene des Kirchenkreises. Deshalb sei es notwendig, die Satzung in diesem
Punkt anzupassen, erläuterte Bernd Göbert. Die neue Regelung bietet aus seiner Sicht Vorteile für
Gemeinden, die sich eine Pfarrstelle teilen. Sie müssten dann die jeweiligen Anteile nicht mehr in
ihren Budgets berechnen und abbilden. Das vereinfache die Haushaltsführung. An der Besetzung
der Pfarrstellen wird sich nichts ändern. Sie wird weiter in den Händen der Gemeinden liegen.
Kirchensteuer-Verteilung geändert
Neu geregelt wird die Verteilung der Kirchensteuer. Die Satzung sieht vor, die Anzahl der
Gemeindeglieder als Grundlage zu nehmen. Bislang wurde das Geld nach einem Schlüssel verteilt,
bei dem die Anzahl der Gemeindeglieder und die Größe der Gemeinde (nach Quadratkilometern)
zugrunde gelegt wurde. In diesem Zusammenhang wurde ein Antrag aus der Kirchengemeinde
Attendorn-Lennestadt abgelehnt. Die Antragsteller hatten eine Sonderzuweisung von einem
Prozent der Gesamtverteilsumme gefordert. Die Größe dieses Kooperationsraumes, der als
„Diaspora“ bezeichnet wurde, wurde als Begründung herangezogen. Etwa 50 Prozent der
gesamten Fläche des Kirchenkreises entfalle auf die Kirchengemeinde Attendorn-Lennestadt.
Weitere Veränderungen betreffen die Tageseinrichtungen für die Kinder- und Jugendarbeit.
Bislang werden die Kitas nach Synodenbeschluss pro Gruppe bezuschusst. Die Kirchengemeinden
Plettenberg und Halver setzten sich mit einem gemeinsamen Antrag zur Finanzierung der
Kindertagesstätten durch. Ursprünglich sah der Satzungsentwurf unterschiedliche finanzielle
Zuweisungen vor – je nachdem, ob eine Kita in Trägerschaft der Gemeinde oder des Verbundes
ist. Dies wurde kritisiert: Die Johanneskirchengemeinde Lüdenscheid betonte ihre enge
Zusammenarbeit mit Kitas im Verbund und ihre begrenzten finanziellen Mittel. Andere Gemeinden,
wie Halver, argumentierten, dass ehrenamtliches Engagement stärker berücksichtigt werden
müsse. Schließlich wurde mit knapper Mehrheit beschlossen, dass alle evangelischen Kitas im
Kirchenkreis – unabhängig von der Trägerschaft – bis zu 30 Prozent des Trägeranteils als Zuweisung
erhalten sollen.
Ebenso sollen die Mittel für die Jugendarbeit als dynamisierte Zuweisung in der
neuen Satzung festgeschrieben werden. Zudem soll die bisherige unterschiedliche
Bezuschussung pro Stelle aufgehoben und eine gleiche Förderung aller CVJMs eingeführt
werden. Eine weitere Neuregelung betrifft das Diakonische Werk. Es erhält für die Wahrnehmung
der diakonischen Arbeit im Kirchenkreis eine Zuweisung in Höhe von zehn Prozent der
Verteilsumme, die sich aus den Kirchensteuereinnahmen ergibt. Bislang war immer der Bedarf
zugrunde gelegt worden.