Eigentlich wollten Nachbarn nur helfen. Doch als sie am 16. August 2024 in Lüdenscheid einen handfesten Streit zwischen einem 45-Jährigen und dessen damals 16-jährigem Sohn schlichten wollten, wurden sie selbst zum Ziel der Gewalt. Nun standen Vater und Sohn gemeinsam vor dem Amtsgericht Lüdenscheid.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Jugendliche zuvor die Außenspiegel am Auto seiner Mutter abgetreten und die Glasscheibe der Haustür mit einem Stein eingeschlagen. Als Nachbarn auf die blutende Kopfverletzung des Vaters aufmerksam wurden, griffen sie ein. Doch statt sich beruhigen zu lassen, verbündeten sich Vater und Sohn erneut – und attackierten die Helfer.
Der inzwischen 17-Jährige trat laut Urteil zwei Nachbarn in den Magen, beleidigte Polizisten mit Ausdrücken wie „Fotze“ und „Wichser“ und drohte, sie sowie die ganze Straße umzubringen. Im Prozess schwieg der Teenager.
Der Vater, bereits mehrfach vorbestraft, schlug nach Überzeugung des Gerichts mit seinem Gürtel – samt eiserner Schnalle – auf einen dritten Nachbarn ein und verpasste ihm zudem einen Kopfstoß. Auch er beleidigte Polizisten massiv. Zwar räumte er die Schläge mit dem Gürtel ein, wollte diese aber ohne Schnalle ausgeführt haben. Den Kopfstoß bestritt er.
Die Zeugen überzeugten das Gericht jedoch. „Wir wollten nur schlichten, aber das hat nicht funktioniert. Sie sind beide auf uns los“, sagte ein 29-jähriger Nachbar, der mit seinem Vater helfen wollte. Ein 27-Jähriger schilderte, wie der Vater ihn mit dem Gürtel attackiert habe: „Er hat volle Kanne ausgeholt – ich konnte nur mein Gesicht schützen und habe mir dabei die Schulter und Hände verletzt.“
Mehr als zehn Streifenwagen waren im Einsatz, da Vater und Sohn der Polizei bereits aus früheren gewalttätigen Vorfällen bekannt waren. Beide waren alkoholisiert. Der Vater musste per Taser überwältigt werden.
Das Urteil: Der Sohn erhielt nach Jugendstrafrecht zwei Wochen Dauerarrest. Sein Vater, gegen den bereits acht Vorstrafen wegen Raubes, Körperverletzung, Diebstahls und Beleidigung vorliegen, wurde zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.