Wird eine Bambushecke zum Baum, wenn sie sieben Meter hoch wächst und dann übers Nachbargrundstück ragt? Über diese Frage hatte im März der Bundesgerichtshof zu entscheiden und urteilte mit einem klaren „Nein“. Die Höhe könne nicht über die botanische Kategorie „Baum“ oder
„Hecke“ entscheiden. Dass sich ein Baum durch den vom Nachbarn geforderten Rückschnitt wieder in eine Hecke verwandeln solle, sei nicht nachzuvollziehen.
Zwar landen Nachbarschaftsstreitereien nicht immer vor Gericht, bieten aber stets Stoff für Zoff. Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ der Verbraucherzentrale zeigt Wege, um Auseinandersetzungen zu vermeiden und zu schlichten. Er lotst durch das öffentliche und private Nachbarrecht und greift Probleme von A wie Antennenaufbau bis Z wie Zufahrtsregelungen auf.
Beim Nachbarrecht geht es häufig auch um baurechtliche Fragen oder um störenden Lärm. Wie werden Grenzen festgelegt? Welche Beeinträchtigungen beim Ausblick sind hinzunehmen, wenn der Nachbar
anbauen will? Wie laut darf die Hausmusik sein? Ist das Grillen auf der Terrasse oder dem Balkon jeden Tag erlaubt? Auch bei andauernden Ärgernissen: Ein Recht auf Selbsthilfe besteht nur in wenigen und
gesetzlich geregelten Fällen. Heißt also: Faustrecht anzuwenden, kann schnell teuer werden.
Der Ratgeber zeigt, welche Gerichte in Streitfällen zuständig sind. Viele Tipps und Hinweise helfen aber auch, sich außergerichtlich zu einigen, um etwa durch das Einschalten einer neutralen Schlichtungsperson einen Kompromiss zu erreichen. Beschrieben wird auch, wie Nachbarrechte durch Unterlassungs- und Beseitigungsklagen durchgesetzt werden können, teilt die Verbraucherzentrale in einer Pressemitteilung mit.
Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ hat 174 Seiten und kostet 16,90 Euro und als E-Book-Version 13,99 Euro. Das Buch kann im Online-Shop oder unter der Telefonnummer 0211 / 91 380-1555 bestellt werden. Außerdem ist der Ratgeber in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen im Buchhandel erhältlich.