Schutz vor sexualisierter Gewalt ist eine Daueraufgabe. Deshalb laufen die Schulungen im Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg, die haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sensibilisieren sollen, in einer Art Dauerschleife. Erst kürzlich nahmen wieder 20 Frauen und Männer in Plettenberg sowie 38 Personen an einer Schulung in Werdohl ein.

Zum Schulungsteam gehören neben Andrea Becker und Monika Triffo auch Jutta Tripp,  Stefan Schick und Sören Meyer (CVJM). Andrea Becker und Monika Triffo In Plettenberg und Werdohl hatten einen Vormittag Zeit, Ehrenamtliche aus den verschiedensten Bereichen – von der Tafel über das Café International bis zum Frauen- oder Sprachcafé – das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu erläutern.

„Uns ist es wichtig, dass Sie im Verdachtsfall handlungsfähig sind“, betonten Andrea Becker und Monika Triffo. Wo fängt sexualisierte Gewalt an. „Schon das Starren auf die Brust kann ein Zeichen für sexualisierte Gewalt sein“, erklärte Monika Triffo. Anzügliche Sprüche oder Gesten, heimliche Fotos, unerwünschte Berührungen oder exhibitionistische Handlungen - das alles verletze das Selbstbestimmungsrecht von Menschen und dürfe nicht sein. „Solche Grenzverletzungen passieren ständig.“ Sie schadeten den Betroffenen. Daher sei es gut für die Gesellschaft, wenn Menschen vor solch übergriffigem Verhalten geschützt würden.

Täterinnen und Tätern gehe es in erster Linie nicht um Sexualität, sondern um die Ausübung von Macht, Kontrolle und Demütigung. Deshalb habe die persönliche Meldepflicht besondere Bedeutung, wenn der Verdacht auf sexualisierte Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen auftrete.

Das sogenannte Abstinenzgebot bei sexualisierter Gewalt sei eine Kernregel im Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, das die Landessynode der Ev. Landeskirche von Westfalen am 19. November 2020 beschlossen hat. Diese Regel besagt, dass Personen, die eine besondere Schutzfunktion innehaben (z.B. Priester, Seelsorger, Betreuer), grundsätzlich keine sexuelle Beziehung zu schutzbefohlenen Personen eingehen dürfen. Ein Verstoß gegen dieses Verbot, auch wenn er einvernehmlich erscheint, stellt eine Form sexualisierter Gewalt dar und muss gemeldet werden.

„Hören Sie auf ihr Bauchgefühl, wenn Sie glauben: Da stimmt was nicht. Sprechen Sie mit anderen darüber und versuchen Sie, den Verdacht für sich zu erhärten, bevor Sie ihn melden“, empfahl Andrea Becker. Auf keinen Fall sei es ratsam, Täterinnen oder Täter direkt mit einem solchen Verdacht zu konfrontieren.

Sexualisierte Gewalt könne zu langfristigen Folgen wie komplexen Traumata, Flashbacks, Angstzuständen, Schlafstörungen, Depressionen, Erinnerungslücken und Gefühlen der Hoffnungslosigkeit führen, wurde während der Schulung weiter erklärt. Neben körperlichen Folgen könnten Opfer sogar in ihren Gemeinschaften ausgegrenzt und als Teil der Gesellschaft nicht mehr anerkannt werden.

Zahlen verdeutlichen den Aufwand, den der Kirchenkreis leisten muss, um die Anforderungen des Kirchengesetzes zum Schutz gegen sexualisierte Gewalt zu erfüllen. So schlug die Einrichtung des Arbeitsbereichs ‚Prävention gegen sexualisierte Gewalt‘ im Juli 2021 mit 50.000 Euro zu Buche. Die Ausgaben für Personal und Schulungen beliefen sich 2022 auf 134.000 Euro und 2023 auf 140.000 Euro. 2024 sind rund 112.000 Euro Kosten anfallen. Für 2025 hat der Kirchenkreis 156.000 Euro eingeplant. Damit wird der heimische Kirchenkreis dann deutlich mehr als eine halbe Millionen Euro für die Prävention gegen sexualisierte Gewalt eingesetzt haben.

Hilfe und Unterstützung: Fachstelle für Prävention und Intervention der Ev. Landeskirche von Westfalen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in Bielefeld: Meldestelle Telefon 0521/594-381, [email protected]; Ansprechstelle für Betroffene: Britta Jüngst, Telefon 0521/594-208, [email protected]