Grund genug, die politischen Gremien des Märkischen Kreises damit zu beschäftigen. Sechs Seiten umfasst die Meinungsäußerung des Kreises. Die wurde von den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr bei einer Enthaltung einstimmig gebilligt. Es folgen noch Beratung und Beschlussfassung im Kreisausschuss sowie in der letzten Sitzung des Kreistages in der laufenden Wahlperiode am 12. Juni.
Freiraum für bedeutende Infrastrukturangebote
Kreisdirektorin Barbara Dienstel-Kümper machte die Ausschussmitglieder auf die für den Märkischen Kreis wichtigen Festlegungen im Landesentwicklungsplan aufmerksam. „Wir brauchen einen Freiraum für bedeutende Infrastrukturangebote in den Ortsteilen wie etwa die Löschwasserversorgung, den Rettungsdienst, Kita, Schule, Kirche, Arztpraxis und Einzelhandel in den Außenbereichen, und beim 5 ha-Grundsatz müssen wir im Märkischen Kreis etwas aufpassen. Wir dürfen nicht die Sparbüchse anderer Regionen werden – beispielsweise des Rheinlands“, nannte die Kreisdirektorin einige kritische Punkte.
Standortnachteile vermeiden
Beispiel: Eine etwa höhere Wohnraumnachfrage in manchen Planungsregionen dürfe nicht dazu führen, dass andere Regionen anteilig gesehen mehr zum Flächensparen beitragen müssen und dadurch langfristig Standortnachteile haben. „Gerade im internationalen Wettbewerb um Zukunftstechnologien, Fachkräfte und Investitionen braucht der Märkische Kreis planerische und räumliche Flexibilität des Landes Nordrhein-Westfalen“.

Reaktivierung von Brachflächen schwierig
Ein weiteres Ziel im Landesentwicklungsplan sei die flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung. Die Reaktivierung von Industrie- und Bahnflächen, so der Kreis in seiner Stellungnahme, sei auch im Kreis ein wichtiges Anliegen. Die Erfahrungen hätten jedoch gezeigt, dass dies häufig mit praktischen Hürden verbunden sei. Als Stichpunkte werden die Altlastensanierung, die Erschließungskosten und Nutzungsrestriktionen erschwerten eine wirtschaftliche Verwertung genannt. Viele Brachflächen seien für moderne Produktionsanforderungen nicht ausreichend groß oder zugeschnitten. Im Märkischen Kreis lägen sie teilweise in engen Tallagen und gerieten schon dadurch in Konflikt zu Überschwemmungsgebieten. Zudem lägen die Standorte oft nicht dort, wo der Bedarf tatsächlich bestehe.
Hintergrund:
Der LEP NRW ist der zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Raumordnungsplan für das gesamte Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW). An den begrenzten und endlichen Raum und seine Ressourcen werden vielfältige Nutzungsansprüche gestellt. Hierbei ist das wichtigste Planungsinstrument der LEP, der die räumlichen Ziele und Grundsätze der Landesplanung festlegt. Der Schwerpunkt der aktuellen Änderung des LEP liegt auf einer nachhaltigen Flächen- und Siedlungsentwicklung.
Es besteht aufgrund der Planungshierarchie eine unmittelbare Bindungswirkung des LEP für die Regionalpläne, die aus dem LEP zu entwickeln sind. Auch Bauleitpläne sind ebenso wie sonstige Fachplanungen oder fachplanerische Maßnahmen den Zielen der Raumordnung anzupassen. Die im LEP konkretisierten Ziele sind dabei zu beachten und unterliegen im Gegensatz zu den Grundsätzen nicht der Abwägung. Grundsätze sind zu berücksichtigen und können nach den Umständen des Einzelfalls abgewogen werden.
Die Verfahrensunterlagen sind auf der Internetseite der Landesplanungsbehörde abrufbar: www.landesplanung.nrw.de.